Fracht Italien – Griechenland

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GrECE

Frachtverkehr

Die Attica Group ist auch im Gütertransportsektor (TRIG, LKW, Transporter und Spezialtransporte) tätig und verfügt über Schiffe, die für alle Nutzfahrzeuge geeignet sind. Für Angebote/Informationen rufen Sie direkt unsere Hafenagenturen an:

  • Ancona unter der Nummer 0039.071.2072275
  • Venedig unter der Nummer 0039.041.5221216

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Buchungen und Büros

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ANCONA

ANEK LINES ITALIA S.R.L. 
Stazione Marittima
di Ancona

Via Einaudi 2/3 – Box n° 4
Tel: +39 071.2072275 
Fax: +39 071.2076387 
E-mail: portoan@anekitalia.com

uffici anek venezia fusina

VENEDIG

ANEK LINES ITALIA S.R.L.
TERMINAL FUSINA FERRIES
Via Dell‘ Elettronica
30176 Fusina (VE)
Tel. +39 041.5221216
Fax: +39 041.2419247
E-mail: portove@anekitalia.com

Nützliche Informationen

Einschiffung und Transport

EINSCHIFFUNG
Die Fahrer müssen sich mindestens zwei Stunden vor der Abfahrtszeit bei den Hafenbüros von Anek Lines einfinden. Die Buchungsbestätigung, Unterlagen über die beförderte Ware und ein gültiges persönliches Dokument sind vorzulegen. Im Falle einer Verspätung und um die Stornierung Ihrer Reservierung zu vermeiden, müssen sie sich an das Hafenbüro wenden und die voraussichtliche Ankunftszeit mitteilen. Sobald die Fahrer die Reisedokumente vom Hafenbüro erhalten, müssen sie mit ihrem eigenen Fahrzeug zu den Parkplätzen fahren, die für die Anek Lines am Dock reserviert sind. Sobald die Einstiegsverfahren begonnen haben, dürfen sie ihr Fahrzeug nicht verlassen, andernfalls ist das Unternehmen nicht für das versäumte Einsteigen verantwortlich. Wenn keine Reservierung vorhanden ist und kein Garagenplatz an Bord vorhanden ist, kann durch Kontaktaufnahme mit dem Hafenbüro eine Warteliste abgerufen werden, deren Priorität auf der Reihenfolge basiert.

INFORMATION
Die Anek Lines-Schiffe verfügen über zwei Hauptgaragen für LKW. Es ist Sache des Schiffspersonals, den Ort und den Zeitpunkt der Einschiffung jedes Fahrzeugs festzulegen. Besondere Bedürfnisse müssen dem Personal bei Beginn des Boarding-Vorgangs mitgeteilt werden. Für Kühlfahrzeuge stehen elektrische Steckdosen von 380 Volt zur Verfügung, und Fahrer, die Strom für ihre Fahrzeuge benötigen, müssen das Bordpersonal benachrichtigen, das nach Verfügbarkeit das Fahrzeug an die Steckdose anschließt. In jedem Fall ist der Fahrer dafür verantwortlich, die korrekte Funktion zu überprüfen, bevor Sie das Fahrzeug verlassen. Maximal zulässige Höhe 4,5 mt.

GEFÄHRLICHE WAREN
Auf den Linien Ancona – Griechenland und Venedig – Griechenland ist die Beförderung gefährlicher Güter nicht zulässig.

AUSSERGEWÖHNLICHER TRANSPORT
Ein Transport ist außergewöhnlich, wenn der Lkw eine Länge von mehr als 18,5 m hat oder der Lkw eine Breite von mehr als 2,5 m hat oder wenn das Gewicht pro Radachse mehr als 12 Tonnen beträgt. Reservierungen und Angebote für außergewöhnliche Transporte , müssen durch das Frachtreservierungsbüro bestätigt und gebucht werden.

Allgemeine Bedingungen

Allgemeine Transportbedingungen

Definition
1) Wenn in diesem Text der Begriff „shipper“ für den Transport von Fahrzeugen (vtr) verwendet wird, bedeutet dies den Versender, den Empfänger, den Absender, den Eigentümer des Fahrzeugs und den Eigentümer des Fahrzeugs.

Vertragsklausel
2) Der Transport unterliegt dem griechischen Gesetz und unterliegt den hierin enthaltenen Klauseln und Ausnahmen, die der Spediteur ausdrücklich erklärt und anerkennt.

Die Frachterklärung
3) Das Fahrzeug (Zugmaschine oder Zugmaschine und Anhänger), die Ware oder ein anderer darin enthaltener Gegenstand wird im Vertrag als eine einzige Ladung betrachtet und daher als solche akzeptiert. Dies bedeutet nicht das der Beförderer (carrer) die Kenntnis über den Warentransport hat, und es wird keine Verantwortung dafür übernommen werden.

Zeitraum der Verantwortung
4) Der Beförderer oder sein Vertreter haftet nicht für Verluste oder Schäden, die das Fahrzeug erleidet, wenn es vor dem Einsteigen oder nach dem Aussteigen eingetreten ist.

Nichtbeförderung
5) Die Buchungsbestätigung sowie die Lastannahme durch den Spediteur auch bei teilweiser oder vollständiger Bezahlung bedeuten nicht, dass das Schiff einladungsbereit ist oder dass das Fahrzeug tatsächlich verschifft ist.
Das Einschiffen kann von anderen Umständen abhängig, und die Abfahrt des Schiffes und damit die Einschiffung verhindern; in diesem Fall ist der Beförderer verpflichtet, den gezahlten Betrag ohne zusätzlichen Aufpreis für den erlittenen Schaden zurückzugeben.
6) Die Fahrzeuge müssen sich mindestens 4 Stunden vor dem Abfahrt in der Nähe des Schiffes befinden, sowohl mit Zollpapieren als auch mit der Beförderung zum Einsteigen und mit Dokumenten, die die Bezahlung der Fracht bestätigen. Bei Verspätung aus Gründen, die dem Verlader auch nicht zuzurechnen sind, kann der Kapitän das Einsteigen verhindern. Wenn der Shipper aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht bereit ist in der geplante Zeit das Schiff zu betreten, muss die Fracht trotzdem bezahlt werden. In beiden Fällen gilt der Beförderungsvertrag als abgeschlossen.
7) Der Versender des Frachtgutes ist gegenüber des Schiffes und dritten verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Waren, die sich in dem zur Einschiffung bereiten Fahrzeug befinden, gut verstaut, gebunden, abgedeckt und versiegelt sind.
8) Fahrzeuge werden gemäß den Anweisungen des Kapitäns verladen.
9) Der Kapitän kann nach eigenem Ermessen die Einfahrt eines Fahrzeug verweigern. In diesem Fall muss der Frachtführer nur die bezahlte Fracht erstatten. Wenn die Weigerung ein Fahrzeug einzuschiffen, durch gewisse Umstände verursacht werden wie zum Beispiel: dass der Verlader oder einer seiner Angestellten einen ungeeigneten Stauungseffekt verursachen oder das Getriebe oder die Bremsen des Fahrzeugs nicht funktionieren, oder ein anderer Teil des Fahrzeugs nicht den angegebenen Anforderungen entspricht. Der Frachtführer hat das Recht, die Fracht zurückzuhalten, und der Vertrag gilt trotzdem als abgeschlossen. Das Einsteigen in ein Fahrzeug, selbst wenn es nicht gebucht ist, impliziert nicht die Kenntnis seiner Bedingungen und Leistungen, der Art und Weise, wie die Waren verstaut werden oder was der Absender erklärt. Dem Schiff und dem Beförderer, der ihm gegenüber (auch nicht gegenüber Dritten), ist daher keine Verantwortung zu vertreten.

Einladen /Ausladen
10) Der Versender muss sich um das Fahrzeug kümmern und die Ware auf eigene Kosten und Verantwortung verstauen. Der Verlader und der Empfänger sollten das Fahrzeug und die Waren im Entladehafen herunterladen und abholen. Der Beförderer haftet nicht gegenüber Dritten. Der vom Schiff ausgetretene Fahrer des Fahrzeugs oder des Anhängers handelt, auch wenn er vom Schiff oder von einem Drittunternehmer beschäftigt wird, für den Absender und den Empfänger. Sie sind daher für alle Schäden verantwortlich, die der Fahrer beim Abladen und Einparken des Fahrzeugs sowie beim Abladen des Fahrzeugs verursacht. Der Versender und der Empfänger sind auch wirtschaftlich dafür verantwortlich, das Fahrzeug vor dem Einsteigen oder nach dem Aussteigen am Kai abzustellen
11) Der Beförderer haftet gegenüber dem Verlader oder dem Empfänger für alle Schäden, die seinen Fahrzeugen an Bord des Schiffes gemeldet wurden. Der Schaden muss von Zeugen nachgewiesen werden, die vom Absender oder vom Empfänger bestellt wurden, oder von dem ordnungsgemäß unterzeichneten „FAHRZEUGSCHÄDENBERICHT“.
12) Fahrzeuge dürfen nicht abgeschlossen sein; die Schlüssel müssen am Lenkrad hängen bleiben; Kein Gegenstand darf in der Fahrerkabine liegen. Im Notfall müssen die Fahrer dem Kapitän zur Verfügung stehen und seinen Anweisungen folgen.
13) Nach Ankunft im Hafen müssen die Fahrer und / oder Empfänger (unverzüglich und ohne Behinderung des normalen Ausschiffungsvorgangs) ihre Fahrzeuge nach Verlassen der Einstiegsunterlagen abholen. Wenn dies nicht der Fall ist, wird das Fahrzeug aus dem Schiff aussteigen, indem es im Dock abgestellt wird. Alle Risiken, Verantwortung und Kosten gehen zu Lasten des Absenders und des Empfängers.
Das Fahrzeug wird nicht gesperrt und die Schlüssel bleiben auf Kosten und Gefahr des Versenders am Armaturenbrett hängen.
Der Verlader kann das Fahrzeug erst nach Bezahlung aller entstandenen Kosten zurücknehmen.
Den Agenten der Agentur steht es frei, das Fahrzeug auf einem kosteneffektiven Parkplatz abzustellen oder auf Kosten und Gefahr des Verladers.

Identität des Trägers
14) Mit der Ausstellung des vtr wird ein Vertrag zwischen dem Versender und dem Schiffseigner geschlossen. Es wird daher davon ausgegangen, dass der Reeder bei einer Verletzung oder Nichterfüllung des Vertrags unabhängig von den Seebedingungen zur Verantwortung gezogen wird.
Wenn der Beförderer oder / und der Garant des eingebrachten Fahrzeugs trotz dessen, was gesagt wurde, ein dritter Auftragnehmer ist, werden alle Beschränkungen, Ausnahmen, Verantwortlichkeiten, die durch das Gesetz oder durch vtr vorgeschrieben sind, darauf fallen. Es wird auch impliziert und geteilt, dass die Agenten, die den vtr im Auftrag des Kapitäns entwerfen, keine Auftraggeber der Transaktion selbst sind. Die Agenten sind in keiner Weise verantwortlich, weder als Beförderer noch als Garant für das Fahrzeug.

Der Zweck der Reise
15) Die geplante / geplante Reise ist nicht auf eine einzige Route beschränkt, im Gegenteil, sie sollte jede Rückkehr, jeden Stopp oder jede Verlangsamung in oder aus einem Hafen oder Ort einschließen, der aus irgendeinem Grund mit dem Dienst verbunden ist, einschließlich der Instandhaltung des Schiffes und der Unterstützung des Schiffes „Crew.

Schiffsersatz, Umladung und Versand
16) Unabhängig davon, ob er ausdrücklich erklärt wurde oder nicht, hat der Beförderer die Freiheit, das Fahrzeug direkt oder indirekt oder auf einem etablierten Weg oder mit einem anderen ihm gehörenden Schiff oder einem anderen ihm gehörenden Schiff oder einem anderen Beförderungsmittel zum Bestimmungshafen zu befördern. Es hat auch die Freiheit, das Fahrzeug über den Bestimmungshafen hinaus zu transportieren, umzusteigen, aussteigen und auf dem Boden oder auf See abstellen und dann auf Kosten des Frachtführers, jedoch in eigener Verantwortung, wieder einsteigen zu lassen. Falls das Endziel des Fahrzeugs nicht das Ziel des Ankunftshafens ist, handelt der Beförderer als Spediteur. Daher kann keine Verantwortung für Schäden oder Verluste übernommen werden, die während der Transportphase nach der Landung des Fahrzeugs entstanden sind, selbst wenn die Fracht bis zum Bestimmungsort an ihn bezahlt wurde.

Fracht und Kosten
17) (a) Die vorausbezahlte Fracht, gilt als abgeholt und hängt mit der Ladung zusammen und ist nicht erstattungsfähig. Nach diesem Vertrag gelten diese Kosten als wirksam zu zahlen, sobald dem Beförderer Kosten und Schadensersatz entstehen. Die Zinsen werden ab dem Zeitpunkt angerechnet, an dem diese Kosten geltend gemacht werden.
(b) Alle Kosten, Zölle, Steuern und Kosten, die vom Schiff in Abhängigkeit von der Menge der beförderten Waren, dem Fahrzeuggewicht und der Tonnage angefordert werden können, sind vom Spediteur zu tragen.
(c) Der Absender haftet für Geldbußen und / oder die Zahlung von Schäden, denen der Beförderer, das Schiff oder das Fahrzeug möglicherweise aufgrund von Nichteinhaltung der Zoll- oder Import- / Exportbestimmungen ausgesetzt ist.

Bürgschaften
18) Der Beförderer sollte eine Garantie für alle Kosten haben, die sich aus der Vertragsgestaltung ergeben. Er sollte auch in der Lage sein, das Fahrzeug privat oder auf Auktion zu verkaufen, um die Kosten zu decken.

Regierungsangaben, Krieg, Epidemien, Frost, Streiks usw.
19) (a) Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, müssen der Kapitän und der Beförderer in der Lage sein, alle Bestimmungen, Angaben, Empfehlungen, Beförderungen, die von der Regierung vorgeschrieben sind, die zuständige Behörde oder eine Stelle, die als Regierung fungiert oder die bereitstellt, zur Verfügung zu stellen Bestimmungen oder Hinweise oder Empfehlungen, die stets die Bedingungen der Schiffsversicherung einhalten.
(b) Wenn aufgrund von Kriegen, Schlachten, Blockaden, Unruhen, Volkserregung, Piraterie die Ausführung des Transports das Schiff oder die mitgeteilten Fahrzeuge den Beschädigungen oder Risiken und den Personen ausgesetzt ist, die das Leben oder die Freiheit gefährden können, kann der Kapitän, das Fahrzeug im Verschiffungshafen oder in einem als sicher geltenden Hafen aussteigen lassen.
c) bei Epidemien Quarantäne, Arbeitnehmerproblemen, Behinderungen, Streiks und Aussperrungen, die die Ausschiffung und Einschiffung und damit die Abfahrt des Schiffes behindern könnten, wenn sie an Bord oder an Land stattfinden oder falls das Schiff durch die Anlandung sicher und unverzüglich abfahren kann, kann der Kapitän das Fahrzeug im Abgangshafen oder in einem anderen als sicher erachteten Hafen aussteigen lassen.
(d) Nach diesen Bestimmungen gilt der Beförderungsvertrag auch dann als erfüllt, wenn ein Fahrzeug mit einem ausgestellten VTR von Bord geht. Für den Fall, dass bei dieser Praxis zusätzliche Kosten anfallen, müssen diese zusammen mit der Fracht dem Spediteur in Rechnung gestellt werden, der gegebenenfalls auch die Rückerstattung der Ladung und die Kosten für die Entschädigung für zusätzliche Dienstleistungen übernimmt für das Fahrzeug.
(e) Falls eine der genannten Situationen vorhergesehen werden kann, falls das Schiff den Hafen nicht sicher und rechtzeitig erreichen oder einlaufen kann, oder falls das Schiff repariert werden muss, kann der Beförderer den Vertrag stornieren, vor dem Abschluss des vtr;
(f) Nach Möglichkeit sollte der Absender informiert werden.
Einwendungen und Befreiungen von Mitarbeitern und Beauftragten des Beförderers
20) Der Grundsatz ist eindeutig, dass kein Mitarbeiter oder Vertreter des Beförderers (einschließlich gelegentlicher Dienstleister) gegenüber dem Spediteur unter keinen Umständen für Verluste, Schäden, Verspätungen, die direkt oder indirekt durch seine eigenen Handlungen verursacht wurden, oder Fehler bei der Ausführung des Transportunternehmens, haftet.
Es sollte hinzugefügt werden, dass die für den Beförderer geltenden Bestimmungen unbeschadet auf seine Mitarbeiter oder Vertreter ausgedehnt werden: Sie betreffen Beschränkungen, Bedingungen, Freiheiten, Rechte, ausgenommen Haftung, Verteidigung und Immunität. Der Beförderer ist oder sollte als Vertreter oder Kurator seiner Angestellten oder Vertreter oder Drittanbieter tätig sein; nach diesem Prinzip werden alle diese Personen Vertragsbestandteil, wie der vtr. Der Beförderer kann vom Spediteur, Agenten oder Mitarbeitern des Spediteurs jede Art von erstattungsfähigen Kosten bezahlt werden, die durch Verlust, Beschädigung, Verspätung usw. verursacht werden.
Haftung des Beförderers: Ausnahmen und Beschränkungen
22) Der Beförderer haftet unter keinen Umständen für Schäden, die auf verspätete Abfahrten oder das Nichtabfahren des Schiffes zurückzuführen sind. Was auch immer der Grund ist, auch wenn er seinen eigenen Vertretern und Mitarbeitern zuzuschreiben ist, trägt der Beförderer die Verluste und Schäden, die dem Fahrzeug oder der Ware sowie den von ihm fehlenden Gegenständen entstehen, weder vor noch während des Einschiffens, während des Transports oder landen.
23) Aufgrund unterschiedlicher Umstände in Bezug auf das Schiff oder die Reise kann der Kapitän Passagiere und Fracht in einem anderen Hafen als dem Zielhafen aussteigen lassen. Wenn in diesem Fall, die vom Schiff zurückgelegte Entfernung und die benötigte Zeit unter der geplanten Zeit liegen, erstattet der Beförderer auf Verlangen eine angemessene Frachtdifferenz und befreit sich somit von jeder anderen Form der Entschädigung.
24) Der Versender und / oder der Fahrer erklären, dass das Fahrzeug keine brennbaren, explosiven, ätzenden, oder gefährliche und nicht ordnungsgemäß verstauten Güter befördert.
25) Der Absender und / oder der Fahrer sind verpflichtet, dem Kapitän und / oder dem Schiffsagenten zu erklären, bevor sie sich auf die Gefährlichkeit der im Fahrzeug beförderten Güter einlassen, ob sie entflammbar, explosiv oder einer Klasse angehören. Sie müssen auch angeben, dass das Fahrzeug und der Fahrer über die entsprechende Ausrüstung und Zertifizierung für die Beförderung gefährlicher Güter verfügen. Wenn der Transportunternehmer oder der Kapitän oder der Agent dem Transport von Gefahrgut zustimmen, darf das Fahrzeug nur an besonderen Stellen des Schiffes abgestellt werden. Die Beförderung gefährlicher Güter muss gemäß den Anforderungen des Ministeriums für Handelsmarine und / oder des Verkehrsministeriums erfolgen. Wenn das Vorhandensein gefährlicher Güter, selbst wenn sie befugt sind, eine Gefahr für das Schiff darstellt, kann der Kapitän beschließen, das Schiff von Bord zu bringen, es zu vernichten. Der Beförderer, seine Angestellten und seine Beauftragten tragen in diesem Sinne ausser im Fall der Havarie (Havarie), keine Verantwortung.
26) Dem Frachtführer ist niemals die Beschreibung des Gewichts und des Wertes der Ware im Fahrzeug bekannt.

ALLEGEMEINER SCHADEN
27) Die Fälle des Havarie werden von den York Antwerpen-Regeln von 1974 verwaltet. Vor dem Abholen der Waren sollte der Empfänger die „Lloyd Average Bond“ unterzeichnen und eine vom Frachtführer festgelegte Einlage darstellen, um die Kapitaleinlage (der Einlage) zu garantieren nach Art. 26. Von dem Vorstehenden sollte die Einzahlung auf dem Einzelkonto des Beförderers und des Insolvenzverwalters bei der von dem Beförderer und dem Insolvenzverwalter gewählten Bank eingerichtet werden. Ein oder mehrere vom Beförderer bestellte Insolvenzverwalter müssen sich mit der Abwicklung von Chania Griechenland in freundschaftlicher Beziehung befassen.

Gerichtsstand
28) Es wird vereinbart, dass jeder Rechtsstreit ausschließlich an das Gericht von Chania Griechenland gebracht wird.

Verbot der Fahrerlaubnis

Verbot der Fahrerlaubnis der schweren Frachtkraftfahrzeuge des Jahres 2019
Jeden Sonntag für schwere Fahrzeuge über 7,5 t.
Jeden Sonntag von 09:00 bis 22:00 Uhr in den Monaten:
Januar, Februar, März, April, Mai, Oktober, November und Dezember.
Jeden Sonntag von 07:00 bis 22:00 Uhr in den Monaten:
Juni, Juli, August und September.

TAGE ZEITEN
1-6 Januar von 09:00 bis 22:00
25 April von 09:00 bis 22:00
1 Mai von 09:00 bis 22:00
2 Juni von 08:00 bis 22:00
30 Juni von 08:00 bis 16:00
6 -13 – 20 Juli von 08:00 bis 16:00
26 Juli von 16:00 bis 22:00
27 Juli von 08:00 bis 22:00
2 – 9 August von 14:00 bis 22:00
3 – 10 – 15 August von 08:00 bis 22:00
17 – 24 August von 08:00 bis 16:00
1 November von 09:00 bis 22:00
8 Dezember von 09:00 bis 22:00
24 Dezember von 09:00 bis 14:00
25 – 26 Dezember von 09:00 bis 22:00

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